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Kein Fall dürfte so kompliziert, verworren und unabgeschlossen sein wie der des Welfenschatzes
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Kein Fall dürfte so kompliziert, verworren und unabgeschlossen sein wie der des Welfenschatzes
Wochen, Monate wurde auf diese Entscheidung gewartet. Gestern nun äußerte sich die „Limbach-Kommission“, das beratende Gremium für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, zum Fall Welfenschatz: kein Zwangsverkauf, keine Rückgabe.
Autorin: Julia Voss, Jahrgang 1974, Redakteurin im Feuilleton.
Die Kommission könne, so die Pressemitteilung, eine Rückgabe des Welfenschatzes „nicht empfehlen“. Bei dem Verkauf des Welfenschatzes handele es sich nicht „um einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf“.
War damit zu rechnen? Und: Ist das gerecht? „Nicht nachvollziehbar“ nennen die Empfehlung die Rechtsanwälte Stötzel und Urbach, die die Ansprüche der Erben gegenüber der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vertreten. Noch Ende Januar schien sich im Umgang mit NS-Raubkunst ein neuer, glücklicherer Weg abzuzeichnen, den Kulturstaatsministerin Monika Grütters ins Spiel gebracht hatte.
Ein wesentliches Dokument fehlt
Im Interview mit dieser Zeitung sagte Grütters: „Ich kann mir durchaus vorstellen, die Limbach-Kommission zu erweitern und auch Vertreter von jüdischen Organisationen hineinzunehmen.“ Damit benannte sie einen Makel der Kommission. Als diese 2003 ins Leben gerufen wurde, um im Sinne der Washingtoner Konferenz „faire und gerechte Lösungen“ in möglichen Restitutionsfällen vorzuschlagen, hatte offenkundig niemand daran gedacht, auch nur einen einzigen Vertreter einer jüdischen Organisation zu benennen.
Im Fall Gurlitt lief es anders: Zur Task-Force etwa, die an der Aufarbeitung der Sammlung arbeitet, zählen auch zwei Vertreter der Jewish Claims Conference.
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Das aus dem Mittelalter stammende Kreuz ist eines der 82 Einzelstücke des Goldschatzes aus dem Welfenhaus.
Die Zusammensetzung der Limbach-Kommission könnte sich also bald ändern. Ausgerechnet die Empfehlung zum Umgang mit dem Welfenschatz wurde jedoch in alter Besetzung getroffen. Kein Fall bisher dürfte so kompliziert, so verworren, so unabgeschlossen sein wie dieser. Dass die Limbach-Kommission trotzdem derart resolut den Deckel für „etwaige frühere Miteigentümer“ schließen möchte, ist zumindest überraschend.
Ein wesentliches Dokument fehlt nämlich bis zum heutigen Tag: Als 1929 vier jüdische Kunsthändler aus Frankfurt am Main den aus 82 Einzelstücken bestehenden spätmittelalterlichen Goldschatz erwarben, waren an dem Kauf „in- und ausländische Geschäftsfreunde“ beteiligt.
War der Kaufpreis angemessen?
Der Preis ist bekannt: 7,5 Millionen Euro. Die Verkäufer auch: das fürstliche Haus Braunschweig-Lüneburg. Wer aber waren die Käufer? Wer gehörte zum Konsortium jüdischer Kunsthändler? Der Konsortialvertrag zwischen den Händlern ist bis heute nicht aufgefunden worden.
Klar ist nur, dass es dasselbe Konsortium jüdischer Kunsthändler war, das 1935 Teile des Welfenschatzes an die Dresdner Bank verkaufte, die im Auftrag des Staates Preußen handelte. Der Welfenschatz umfasste zu diesem Zeitpunkt nur noch 42 Einzelstücke. Die restlichen 40 waren zuvor, in den Jahren 1930/31, in die Vereinigten Staaten verkauft worden.
Wieder ist die Kaufsumme bekannt: 4,25 Millionen Reichsmark zahlte die Dresdner Bank. Hermann Göring hatte sich selbst in den Kaufprozess eingeschaltet. Die Limbach-Kommission nennt den Preis angemessen. Die Erbenvertreter bestreiten, dass er dies ist.
Weitere Akten sind aufgetaucht
Die genaue Zusammensetzung des Händlerkonsortiums jedoch ist heute unbekannt – eine Lücke, die folgenreich für die Entscheidung der Limbach-Kommission war. In der Pressemitteilung heißt es: „Nur die Gesamtheit der Miteigentümer ist berechtigt, die Rückgabe der Sammlung geltend zu machen.“ Bisher haben nur einige davon Ansprüche geltend gemacht: die Erben der Kunsthändler Goldschmidt, Hackenbroch, Rosenberg und Rosenbaum.
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Besitzt die Limbach-Kommission auch Gewissheit über Fälle, die bisher gar nicht geprüft wurden? Dem Ansehen der Kommission dient das nicht.
In Wiesbaden allerdings wurden kürzlich weitere Akten entdeckt, die belegen, dass auch der jüdische Juwelier Hermann Netter mit 25 Prozent am Geschäft mit dem Welfenhaus beteiligt war. Der Rechtsanwältin Sabine Rudolph, die die Erben nach Hermann Netter vertritt, wurde daher ein Gästestatus beim Verfahren eingeräumt.
Nun ist der Rundumschlag erfolgt: Die Limbach-Kommission hat sich gegen die Ansprüche aller ausgesprochen, gegen „die Erben der vier Kunsthändler und etwaige weitere frühere Miteigentümer“. Die Limbach-Kommission besitzt demnach auch Gewissheit über Fälle, die bisher gar nicht geprüft wurden. Woher? Für die Erben nach Hermann Netter, die Gäste des Verfahrens, muss das eine überraschende, schallende Ohrfeige gewesen sein. Dem Ansehen der Kommission dient sie nicht.
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Quelle: F.A.Z.
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Verbleib des Welfenschatzes in Berlin: Eine Frage der Fairness
Welfenschatz
Eine Frage der Fairness
Von Julia Voss
Die Kommission hat eine Empfehlung ausgesprochen: Der Welfenschatz soll in Berlin bleiben. Erfolgt also keine Rückgabe an die Erben?
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